AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Seminarzentrum Berg7
Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen für Einmietungen/Veranstaltungen im Seminarzentrum Berg7 stellen vereinbarte Vertragsbedingungen dar.
Angebote
An unsere Angebote halten wir uns preislich bis 2 Wochen nach Angebotsabgabe gebunden.
Raumbuchungen erfolgen generell in Reihenfolge der einlangenden Buchungszusagen, und gelten erst nach unserer Buchungsbestätigung (und teilweise erst nach Überweisung der vereinbarten Anzahlung) als fixiert.
Falls Nebenkosten für die Reinigung bzw. Seminarausstattung anfallen, so werden diese separat in der Rechnung ausgewiesen.
Preise
Unsere Preise verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer (20%).
Wir verweisen auf die jeweils gültige Preisliste, die unter www.berg7.at einsehbar ist.
Zahlungsbedingungen
Einzelbuchung
Nach Erhalt der Rechnung ist eine Anzahlung in Höhe von EUR 60.- (EUR 50.- netto + 20% Mwst.) auf unser angegebenes Konto zu überweisen - damit ist Ihre Raumbuchung fixiert.
Restzahlung bis 5 Tage vor dem Termin ohne Abzug.
Monatliche Pauschaleinmietung
Bei monatlicher Pauschaleinmietung (Modell „Praxisraum“) hat die Begleichung der Raumnutzungsgebühr ausschließlich per Bankkonto-Dauerauftrag am 1. jeden Monats zu erfolgen.
Kaution
Falls ein „Schlüssel“ (elektronisches Türöffner-Medium) ausgehändigt wird, ist eine Kaution in Höhe von EUR 50.- zu hinterlegen, die nach Rückgabe des Mediums retourniert wird.
Ein etwaiger Verlust (z.B. Diebstahl) ist dem Seminarzentrum unverzüglich mitzuteilen, damit der Türöffner elektronisch gesperrt werden kann.
Stornobedingungen
Die „Miete“ ist eigentlich eine Raum-Bereitstellungsgebühr für den gebuchten Zeitraum, und daher auch fällig wenn der gebuchte Termin nicht wahrgenommen wird.
Bei einem Storno bis 6 Wochen vor dem Termin verfällt nur die Anzahlung (EUR 50.- + Mwst.), danach sind 50% der Miete fällig. Bei Stornierung ab 14 Tage davor werden von uns 100% der Miete in Rechnung gestellt.
Die Stornogebühr muss nicht bezahlt werden wenn ein anderer Mieter gefunden wird, oder Sie den Termin (nach Rücksprache mit uns) weitergeben.
Diese Bedingungen sind Grundlage der Mietvereinbarung, Änderungen bedürfen der Schriftform.
Kündigung durch das Seminarzentrum Berg7
Das Seminarzentrum Berg7 ist berechtigt das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung zu beenden, wenn:
• die eingemietete Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb gefährdet,
• ein etwaiger Zahlungsverzug nach erfolgter Mahnung nicht umgehend beglichen wird,
• der Ruf sowie die Sicherheit des Seminarzentrums gefährdet sind,
• oder höhere Gewalt eintritt.
Vermeidung von (Lärm)Belästigung
Veranstalter wissen und nehmen durch Bezahlung der Anzahlung zustimmend zur Kenntnis, dass das Haus ein überwiegend für Wohnzwecke genütztes Haus ist.
Insbesondere in der Nachtzeit (22.00 – 07.00) ist daher jede Art von (Lärm-)Belästigung untersagt.
Beginn- und Endzeitpunkte der Einmietung
Die vereinbarten Beginn- und Endzeitpunkte der Einmietung verstehen sich als Zeitpunkte, an denen der Veranstalter den Raum frühest möglich betreten kann, bzw. wieder in leerem und aufgeräumten Zustand zu übergeben hat.
Bei Wochenend-Einmietungen (Sa./So.) ist die Endreinigung inkludiert, bei allen anderen Einmietungen muss die anschließende Reinigung durch den Veranstalter selbst erfolgen.
Betreten des Seminarzentrums außerhalb der gebuchten Zeiten
Das selbständige Betreten des Seminarzentrums Berg7 außerhalb der gebuchten Zeiten stellt einen sofortigen Kündigungsgrund dar, der den Verfall der hinterlegten Kaution bewirkt.
Aufgeräumte und leere Übergabe des Raumes
Kein Essen innerhalb der Seminarräume (nur im Bereich der Teeküchen und Vorräumen)
Nächtigungen im Seminarraum sind untersagt. (u.a. auch laut Gewerberecht)
Haftung
Für Beschädigungen, die durch die Gäste, Mitarbeiter oder Beauftragte des eingemieteten Veranstalters verursacht werden, haftet dieser selbst. Etwaige Schäden (etwa am Mobiliar) sind dem Seminarzentrum Berg7 bekannt zu geben und vollumfänglich zu ersetzen.
Wertsachen, die von Gästen und Teilnehmern der Veranstaltung mitgebracht werden, unterliegen keinesfalls der Haftung des Seminarzentrums Berg7.
Für Schäden, die Teilnehmern innerhalb des Seminarzentrums entstehen, haftet Berg7 nur dann, wenn uns oder einer nach unserer Weisung tätigen, natürlichen Person Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann.
Keinesfalls ist der Veranstalter zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gegenüber dem Seminarzentrum Berg7 berechtigt.
Musik / Lärmentwicklung
Da sich das Seminarzentrum Berg7 in einem Wohnhaus befindet, ist ein Überschreiten der ortsüblichen Zimmerlautstärke bei musikalischen Darbietungen untersagt.
Weiters sind alle Aktivitäten verboten, die durch Vibrationen oder Erschütterungen (Trommeln, Hüpfen und Springen etc.) den normalen Trittschall übersteigen.
Etwaige Aktivitäten sind vorab der Leitung des Seminarzentrums bekannt zu geben und zu genehmigen.
Rauchverbot
Im gesamten Seminarzentrum bzw. gesamten Haus (inkl. Stiegenhaus und Innenhof) herrscht strengstes Rauchverbot!
Falls Sie das Haus zum Rauchen verlassen, bitten wir Sie nicht direkt vor dem Haustor zu rauchen, sondern sich ein paar Schritte zu entfernen – vielen Dank!
Straßenschuhverbot
Im gesamten Seminarzentrum herrscht Straßenschuhverbot!
Straßenschuhe sind im Vorraum abzustellen, wo auch eine Kiste mit Hauspatschen zur freien Verwendung steht. Gerne können Sie auch eigene Hausschuhe für die Zeit Ihres Aufenthalts mitbringen.
Wichtige Verhaltensregeln beim Verlassen des Seminarzentrums
• alle Fenster schließen
• Licht überall ausschalten (auch in Nebenräumen wie Küche, WC oder Stauraum)
• Gläser, Häferl und Geschirr wieder gereinigt verstauen (für Studio2 und Studio3 ist das Einräumen in den Geschirrspüler ausreichend)
• alle benutzten Gegenstände (Matten, Stühle etc.) wieder wie vorgesehen verstauen
• Eingangstüre bzw. Zwischentüre verschließen (sofern ein Türöffner-Medium ausgehändigt wurde), bzw. den Drücker bei der Eingangstüre auf die Position „Glocke“ stellen, und nicht auf „Türöffner“ belassen. Nähere Informationen werden mittels einer schriftlichen Seminarzentrum Benutzungsregel-Information ausgegeben.
Allgemein
Nebenabreden bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform, mündliche Abreden werden daher erst wirksam, wenn sie vom Seminarzentrum Berg7 schriftlich bestätigt worden sind.
Die Berichtigung von Irrtümern sowie Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten.
Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt. In diesem Fall oder bei eventuellen Lücken sind die Vertragspartner gehalten, eine Regelung zu treffen, die dem Vertragszweck am nächsten kommt.
Datenschutz
Personen- und firmenbezogene Kundendaten speichern und verarbeiten wir unter Berücksichtigung der Datenschutzbestimmungen.
Gerichtsstand
Als Gerichtsstand wird Wien vereinbart.
Stand der AGB: 01.07.2010
